Verzeichnis der Gewerbe der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder 1900 - Seite 71

Buchtitel
Verzeichnis der Gewerbe der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder 1900
Buchbeschreibung
Verzeichnis der Gewerbe und anderer gewerbsmäßig ausgeübter Beschäftigungen für statistische Zwecke der Handels- und Gewerbekammern in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern.
Fortlaufende Paginierung
71
Original-Paginierung
67 (Arabian)
Werbeseite
nein
Kategorie
Hauptteil
URN
urn:nbn:at:AT-OOeLB-2839720
Content
" XX. Cl. (Warenhandel mit fester Betriebsstätte) g 9—li 2. 67 9. Marktvictualien- O 7) und Victualienhandel 2) ?), auch in Verbindung mit anderem Warenhandel (315). Marktvictualienhandel. Victualienhandel. h) Handel mit Getränken, Essig und Eis. 1. Wein-, Bier- und Obstmosthandel (319). Halbweinhandel. Imp ortbierhandel. Kunstweinhandel. Malagaweinhandel. Methandel. Mosthandel. Naturweinhandel. Obstmosthandel. Obstweinhandel. Scherbethandel. Sorbethandel. Weindepot. Weinexport. Weingelägerhandel. Weinhandel. Apfelweinhandel. Ausbruchweinhandel. Bierdepot. Bierhandel. Vierniederlage. Bierversilberer. Birnwcinhandel. C h amp a g n erw e inh and el. Dalmatinerweinhandel. Tessertweinhandel. Fassbierhandel. Flaschenbierhandel. ' Flasch enmethandel. Flaschenweindepot. Flaschenweinhandel. Getränken (ohne nähere Bezeichnung), Handel mit—. Victualienkrämerei. 10. Greißlerei 1 * 3) 7) und Höcklerei4) 7), auch in Verbindung mit anderem Warenhandel (316). Grießlerwarenhandel. Höckerei. Höckerwarenhandel. Höcklerei. Fragnerei. Fürläuflec. Fütterer. Greißlerei. Grießlerei. 11. Krämerei 5 *) 7), auch in Verbindung anderem Warenhandel (317). I Krämerwarenverkauf. I Landkrämerei. mit 2. Handel mit gebrannten geistigen Flüssigkeiten (320). Kleinkrämerei. Krämerei. Arrackhandel. Brantweinhandel. Brantwein in verschlossenen Flaschen, Handel mit —. Brennspiritushandel. Cognachandel. Flüssigkeiten, alkoholischen, Handel mit —. Flüssigkeiten, geistigen, Handel mit —. Krämerei mit Vermischtwaren. î Getränken, geistigen, Handel Vermischtwarenhandel. Getränken, gebrannten geistigen, unversüßten, Handel mit —. Getränken, geistigen, in Flaschen, Handel mit —. Getränken, geistigen, versüßten, Handel mit —. Getränken, versüßten, Handel mit —. Jamaikarumbandel. Kleinverschleiß gebrannter geistiger Getränke. 12. Gemischtwarenhandel«)7) (318). Handel mit Waren ohne Beschränkung. Handel nach §. 38, Absatz 1, der Gewerbeordnung. Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren. Gemischtwarenhandel. Gemischtwarenkrämerei. Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten und rücksichtlich desVerschleißes nicht an eine besondere Bewilligung gebundenen Waren. gebrannten mit —. 1) Der „Marktvictualienhandel" umfasst den Handel mit: Eiern, Milch, Bückerwaren, Zuckerwaren, Südfrüchten, Obst, Gemüse (Grünzeug, Grünspeis, Grünware), Milchproducten oder Artikeln, welche unter die drei letztgenannten Warengattungen subsumiert werden können. (Siehe hierüber Anmkg. 1 auf S. 65.) £) Der „Victualienhandel" begreift in sich den Handel mit : Bäckerwaren (schwarzes und weißes Gebäck, Kinderbackwerk), Brennholz einschließlich Kien-, Wachholder- u. dgl. Zündhölzern, Eiern, Feld- und Gartenfrüchten (Kartoffeln, Gurken, Zwiebeln, Knoblauch, Kraut und Rüben, frisch und sauer, Paradeisäpfeln, Gemüsen aller Art, Paprika, Mohn, Kümmel, Majoran), Futterstoffen (Hafer. Hanf, Hirse, Wachholderbeeren, sonstigem Hühner- und Vogelfutter, Kürbissen und Plutzerkernen, Kleesamen), Hülsenfrüchten (Linsen, Bohnen, Erbsen), Mahlproducten (Mehl aller Art, Gries, Rollgerste, Kleie, Reis), Milchproducten (Butter, Käse, Milch, Topfen, Rahm), Obst jeder Art (frisch und gedörrt, einschließlich Powidl), Südfrüchten, Selcherwaren, Heu, Stroh, Häckerling, Kochsalz, Essig, Schuhwichse, Sand, Strohwischen, Sägespänen, Lein-und Rüböl, Kuttel- und Ziserlkraut, Haarlinsen, Schwefelfäden, Zinnkraut, Kerzen und Seifen. s) Die „Greißlerei" (Fragnerei) schließt in sich den Handel mit: den bei dem Victualienhandel angeführten Artikeln, Bürstenwaren (Federfächern und Federwischen, Schuhe- und Ausreib bürsten, Maurerpinseln u. dgl.), Erdproducten (Schreib- und Putzkreide, Kalk, Lehm, Schwefel u. dgl.), Häringen und Stockfischen, Holz-, Stroh- und Bastwaren (Ruthenbesen, Holzschuhen, Bast-, Stroh- und Rohrwascheln, Stroh- und Rohrdecken, Schwingen und Zögern, Peitschen, Besenstielen, Schneeschaufeln, Kochlöffeln), Kohlen, Seilerwaren, Zündwaren (Reibhölzchen, Feuersteinen, Nachtlichtern re.), Baumöl. 4) Die „Höcklerei" umfasst den Handel mit den bei der Greißlerei angeführten Waren, außerdem noch mit Thon-und Steingeschirr. 5) Die „Krämerei" schließt in sich den Handel mit den bei der Greißlerei angeführten Waren, außerdem noch mit den gemeinen für den täglichen Gebrauch bestimmten Artikeln (wie Papier- und Schreibrequisiten, Geschirr, Eisenwaren, Kurz- und Galanteriewaren, Schnittwaren). «) Der „Gemischtwarenhandel" umfasst den Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten und rücksichtlich des Verschleißes nicht an eine besondere Bewilligung (Concession) gebundenen Waren. — Zu den Waren, deren Verschleiß an eine besondere Bewilligung (Concession) gebunden ist, gehören: Bücher, Musikalien, Kunstgegenstände, Waffen, Munitionsgegenstände, Feuerwerkskörper und Sprengpräparate, Gifte und die zur arzneilichen Verwendung bestimmten Stoffe und Präparate, künstliche Mineralwässer, gebrannte geistige Getränke im Falle des Kleinverschleißes, Kunst- und Halbweine, sowie Hadern in gewissen Grenzbezirken. 7) Über die Zählung von Benennungen, welche neben einem der in den Arten 315 bis 318 angeführten Collectivhandels-gewerbe auch auf den Handel mit einem oder mehreren Spccialartikeln lauten, siehe „Bemerkungen zum systematischen Verzeichnisse", Punkt 13 und 14. 5*
 
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